Es kommt darauf an. Gehört die Fluganreise zum Kreuzfahrtschiff mit zum Reisevertrag und erfolgt die Anreise mit Zwischenlandung über ein Drehkreuz im Nahen Osten (Dubai, Abu Dhabi, Doha) dann kann der Urlauber, wenn für den Reisezeitraum weiterhin eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für die Zwischenziele besteht, kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Wer den Flug gesondert gebucht hat, also nur einen Beförderungsvertrag mit einer Fluggesellschaft abgeschlossen hat, kann nicht ohne weiteres kostenfrei zurücktreten. Es kommt auf den gebuchten Tarif an; die Airline darf bei einem Rücktritt ggf. Stornokosten verlangen, wenn der Flug angeboten und durchgeführt wird.