Ja. Sagt der Reiseveranstalter eine Pauschalreise ab, muss er innerhalb von 14 Tagen den vollständigen Reisepreis erstatten. Kann sich der Reiseveranstalter bezüglich der Absage auf sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen, kann der Reisekunde keinen zusätzlichen Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude fordern. Fallen im Rahmen der Pauschalreise gebuchte Flüge wegen eines Streiks des Sicherheitspersonals am Flughafen aus und ist keine alternative Beförderung möglich, liegt ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand vor.