Ja, obwohl der Reiseveranstalter bzw. die Reederei für die behördlich angeordneten Quarantänemaßnahme nichts können. Je nach Schwere und Länge der Beeinträchtigung kann der Reisekunde den Reisepreis mindern oder auch den Reisevertrag kündigen. Von Bord kann er allerdings erst, wenn die Quarantäne von offizieller Seite wieder aufgehoben wird.